Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis
Für den Start von Freiballonen wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, gilt die Allgemeinverfügung als erteilt. In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis zu beantragen.
Die Luftämter Nordbayern und Südbayern haben den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigen Flugplatzes sowie den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in einer Allgemeinverfügung geregelt. Werden die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt die Erlaubnis als erteilt.
In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Die Allgemeinverfügungen der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern und der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern finden Sie unter „Rechtsgrundlagen“.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern
Ansprechpartner
Flugbetrieb, Luftfahrtveranstaltungen, Ballonunternehmen
Telefon +49 (0)89 2176-2288
E-Mail flugbetrieb@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
Hausanschrift
Heßstr. 130
80797 MünchenPostanschrift
80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2979
Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.
10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag
- Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
- Geländegutachten
(bei Start von fünf oder mehr Ballonen)
- Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)
(bei Start von fünf oder mehr Ballonen)
- Außenstarts Freiballone Erlaubnis - AntragSie können die luftrechtliche Erlaubnis zur Durchführung von Außenstarts mit Freiballonen online beantragen.
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand.
- § 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 18 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Allgemeinverfügung der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern - zur Erteilung der Erlaubnis für den Auf stieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigten Flugplatzes und den Wieder aufstieg nach Zwischenlandungen in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Ober-, Mittel- und Unterfranken [Dateiformat: pdf]
- Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - zur Erteilung der Erlaubnis für den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigten Flugplatzes und den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben [Dateiformat: pdf]
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage