Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb; Beantragung einer Genehmigung zur Durchführung
Die Durchführung von gewerblich spezialisiertem Flugbetrieb mit hohem Risiko bedarf der vorherigen Genehmigung.
Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko (high risk commercial specialised operation) bezeichnet jeden gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb über einem Gebiet, in dem die Sicherheit von Dritten am Boden in Notfällen voraussichtlich gefährdet würde, oder gemäß Festlegung der zuständigen Behörde des Ortes, an dem der Flugbetrieb durchgeführt wird, jeden gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb, der aufgrund seines besonderen Charakters und des lokalen Umfelds, in dem er stattfindet, ein hohes Risiko darstellt, insbesondere für Dritte am Boden.
Die Durchführung von gewerblich spezialisiertem Flugbetrieb mit hohem Risiko bedarf der vorherigen Genehmigung.
Eine Übersicht mit gewerblichen Aktivitäten, die in Deutschland als "gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko" eingestuft werden, finden Sie unter "Weiterführende Links".
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern
Ansprechpartner
Flugbetrieb, Außenstart- und -landeerlaubnisse, Gewerblicher Flugbetrieb
Telefon +49 (0)89 2176-2426
E-Mail flugbetrieb@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2979
Die Abgabe einer Erklärung zur Durchführung von spezialisiertem Flugbetrieb nach ORO.DEC.100 der VO (EU) Nr. 965/2012 ist erforderlich (siehe unter "Verwandte Themen“).
Der Antrag ist bei dem zuständigen Luftamt als zuständige Genehmigungsbehörde zu stellen, wenn Sie Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in Bayern haben und der Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten Luftfahrzeugen (Def.: Art. 3 Buchst. j der Verordnung (EG) Nr. 216/2008) und ausschließlich nach Sichtflugregeln durchgeführt wird. Andernfalls ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständige Behörde.
- Antrag auf Erteilung/Änderung einer Genehmigung für den gewerbli-chen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko (SPO High-Risk) (Empfänger: Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern)
- Konformitätserklärung zum Antrag der Genehmigung einer Minimum Equipment List (Empfänger: Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern)
- Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG - Fassung: 26.01.2016
- VERORDNUNG (EU) 2018/1139 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates - Fassung: 22.08.2018
- VERORDNUNG (EU) Nr. 965/2012 DER KOMMISSION vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Fassung vom 31.12.2020)
- Bekanntmachung des Bundes und der Länder - Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko [Dateiformat: pdf]
- Zuständigkeitsmatrix zum Flugbetrieb - Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern [Dateiformat: pdf]
- Informationen und Hinweise zur Erstellung von Standardbetriebsverfahren für die Durchführung des spezialisierten Flugbetriebs
- FAQ zum spezialisierten Flugbetrieb