Sachgebiet 30.3 - Nichtstaatlicher Hochbau und Hochschulbau im staatlichen Hochbau

1. Fachliche Behördenaufsicht über das Staatliche
Bauamt München 2
(Hochschulen in München) und das
Staatliche Bauamt Freising
(Hochschulgelände
Weihenstephan)

2. Begleitung von Baumaßnahmen der in Nr. 1 genannten
Bauämter
gemäß den Richtlinien für die Durchführung von
Hochbauaufgaben des Freistaats Bayern (RLBau 2020)

3. Angelegenheiten des Bauvertrags- und
Vergabewesens

  • Anhörungsverfahren nach § 18 Abs. 2 VOB/B bei Vertragsstreitigkeiten bei staatlichen Hochbaumaßnahmen der in Nr. 1 genannten Bauämter (mit SG 33)
  • Beteiligungen gemäß Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen(VHB), freiberufliche Dienstleistungen (VHF) und Lieferungen (VHL), (mit SG 33, VOB-Stelle)
  • Beteiligungen gemäß vertraglicher Bestimmungen, z.B. bei Fragen zur HOAI (mit SG 33)

4. Krankenhausbau einschl. Maßregelvollzug (KHG,
BayKrG)

  • Mitwirkung bei Grundsatzangelegenheiten (mit Sachgebiet 12.2)
  • Beratung und gutachtliche Äußerung
  • Fachtechnische Prüfung der Projekte
  • Prüfung der Verwendungsnachweise

5. Allgemeine Angelegenheiten und Grundsatzfragen
des nichtstaatlichen Hochbaus (FAG) sowie Bundes- und
Landesleistungszentren Sport und bei unmittelbarer
Beauftragung durch Ministerien

  • Baufachliche Prüfungen der Bauantragsunterlagen und der Verwendungsnachweise
  • Baufachliche Beratungen und fachtechnische Prüfungen

6. Baufachliche Beteiligung bei Baumaßnahmen mit
staatlicher Förderung nach Art. 44 BayHO

Baufachliche Beratung und gutachtliche Stellungnahme bei
Grundstückswahl und Planung in Abstimmung mit den
Zuwendungssachgebieten

  • Baufachliche Prüfungen der Bauantragsunterlagen und derVerwendungsnachweise
  • Baufachliche Beteiligung bei der Erledigung von Prüfungserinnerungen

7. Mitwirkung bei Wettbewerben im Hochschulbau und im staatlich geförderten Hochbau der in Nr. 1 genannten Bauämter wie auch im Bereich der Fördermaßnahmen (s. Nr. 4, 5 und 6)

8. Zentrale Zuständigkeit für Controlling-Angelegenheiten der Staatlichen Bauämter in Oberbayern

  • Regelmäßiges Monitoring und Definition von Aufgaben mit den Staatlichen Bauämtern und dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
  • Berichterstattung mit Hinweisen