Baurecht; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
Bürger können sich sowohl mit Eingaben als auch mit Beschwerden zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht an die örtlich zuständige Regierung als höhere Bauaufsichtsbehörde wenden.
Den Regierungen obliegt die Aufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter und Kreisfreie Städte sowie Große Kreisstädte und Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden durch Rechtsverordnung übertragen wurden).
Im Rahmen dieser Aufsicht können sich die Bürger sowohl mit Eingaben wie auch mit Aufsichtsbeschwerden über die unteren Bauaufsichtsbehörden an die örtlich zuständige Regierung wenden.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 33 - Baurecht
Ansprechpartner
Fröhlich, Christine - stellvertretende Sachgebietsleiterin
Vorsitzende Forstrechtsstelle, Referentin
Telefon +49 (0)89 2176-2202
Fax +49 (0)89 2176-402202
E-Mail baurecht@reg-ob.bayern.de
Käsberger, Martin
Weiterer stellvertretender Sachgebietsleiter, Referent und Stellvertreter Forstrechtsstelle
Telefon +49 (0)89 2176-2963
Fax +49 (0)89 2176-402963
E-Mail baurecht@reg-ob.bayern.de
Dr. Weiß, Josef - Sachgebietsleiter
Telefon +49 (0)89 2176-2308
Fax +49 (0)89 2176-402308
E-Mail baurecht@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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