Grund- und Mittelschulen; Förderung von Praxis an Mittelschulen
In Kooperation mit außerschulischen Fachkräften erstellen Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines berufsrelevanten handwerklichen, künstlerischen, musischen, sozialen oder hauswirtschaftlichen Projektes ein vorzeigbares Produkt oder eine Dienstleistung.
Als Projektkosten können die Personalkosten für außerschulisches Fachpersonal - z. B. Handwerksmeister, Dienstleister, Künstler, betriebliche Ausbilder oder gewerbliche Fachlehrer - und die damit in Zusammenhang entstehenden Vergütungen und Löhne, Reisekosten, Erstattungen von Personalkosten an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Erstattungen von Personalkosten an Sonstige beantragt werden.
Die beantragten Mittel können nicht verwendet werden, um den Sachaufwand der Schulen zu bestreiten. Nicht erstattungsfähig sind Projekte, die sozialpädagogisch und/oder pädagogisch-psychologisch arbeiten, um die Stabilisierung der Schülerpersönlichkeit zu bewirken. Darunter fallen Projekte im Rahmen von Sucht- und Gewaltprävention, erlebnispädagogische Projekte, Einsatz von Sozial- und Diplompädagogen, Mediatorenausbildung bzw. Streitschlichterprojekte.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
Ansprechpartner
Gallesdörfer, Markus - Referent
Berufsorientierungsmaßnahmen, Praxis an Mittelschulen, Lehr- und Schülerfahrten
Telefon +49 (0)89 2176-2934
Fax +49 (0)89 2176-402934
E-Mail volksschulen@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung!
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80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914
Der Antrag auf Kostenerstattung ist von der Schule über das Staatliche Schulamt bei der Regierung einzureichen.
Der Projektantrag zur Genehmigung ist von der Schule bei der Regierung und in Kopie am Staatlichen Schulamt einzureichen.