Praktikumslehrkräfte an Grund- und Mittelschulen; Beantragung der Bestellung oder Entpflichtung
Das staatliche Schulamt kann die Bestellung und Entpflichtung von Praktikumslehrerinnen und Praktikumslehrern an Grund- und Mittelschulen beantragen.
Eine Praktikumslehrerin oder ein Praktikumslehrer betreut Lehramtsstudierende im Rahmen ihres Lehramtsstudiums. Sie/Er zeigt Unterrichtsstunden und berät die Studierenden bei der Durchführung von eigenen Unterrichtseinheiten.
Das jeweilige Schulamt teilt im Einvernehmen mit den Hochschulen und der Regierung die Praktikumslehrkräfte ein und schlägt diese zur Bestellung der Regierung vor.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
Ansprechpartner
Wiethaus, Ursula - Referentin
Seminarbeauftragte für Grund- und Mittelschulen, Fach- und Förderlehrkräfte
Telefon +49 (0)89 2176-2922
Fax +49 (0)89 2176-402922
E-Mail volksschulen@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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