Schulinterne Lehrerfortbildung; Beantragung von Finanzmitteln durch Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen
Für die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen können Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei den Regierungen bzw. MB-Dienststellen Finanzmittel beantragen.
Die Regierungen unterstützen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei der Durchführung schulinterner Fortbildungsmaßnahmen durch Zuschüsse für Referentenhonorare und Fahrtkosten. Für Beruflich Oberschulen (FOS und BOS) sind entsprechend die MB-Dienststellen zuständig.
Es werden vorrangig Maßnahmen bezuschusst, die geeignet sind, den Prozess der inneren Schulentwicklung vor Ort zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere die Begleitung und Betreuung von Schulen bei Zielfindungs- und Zielumsetzungsprozessen z.B. nach externer oder interner Evaluation oder im Rahmen der Umsetzung der des schuleigenen Medienkonzepts.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung
Ansprechpartner
Dr. Lang, Eva - Referentin
Lehrerfortbildung Grund- und Mittelschule, Betreuung besonderer Gruppen
Telefon +49 (0)89 2176-2967
Fax +49 (0)89 2176-402967
E-Mail volksschulen@reg-ob.bayern.de
Milleder, Antje
Lehrerfortbildung Grund- und Mittelschule, Betreuung besonderer Gruppen
Telefon +49 (0)89 2176-2734
Fax +49 (0)89 2176-402734
E-Mail volksschulen@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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Hausanschrift
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80534 MünchenTelefon +49 (0)89 2176-0Fax +49 (0)89 2176-2914 - Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 41.1 - Förderschulen - Organisation, Personal und Schulaufsicht
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Gramolla-Ferstl, Christine
Personal, befristete Arbeitsverträge, Differenzierungskräfte, Schulassistenz, Zusatzqualifikation, Führungskräfte Vorqualifikation, Kollegiales Coaching, Schulaufsicht an Sonderpädagogischen Förderzentren / Förderschulen Oberbayern Nord, Team Berater digitale Bildung, Fachlehrer EG/mt, Dienstaufsicht Fachberatung EG/mt
Telefon +49 (0)89 2176-3299
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Ansprechpartner
Ilsanker, Carola
Fortbildungen, Schulentwicklungskoordinatorin
Telefon +49 (0)89 2176-3852
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Ein Antrag für Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung ist rechtzeitig vor der Durchführung der Maßnahme bei der Regierung (im Bereich der Grund- und Mittelschulen: jeweils über das Staatliche Schulamt) bzw. bei der zuständigen MB-Dienststelle einzureichen.
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Sachgebiet 40.1 - Grund- und Mittelschulen - Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Sachgebiet 41.1 - Förderschulen - Organisation, Personal und Schulaufsicht) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Formloser Antrag (mit Unterschrift) (Empfänger: Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische, künstlerische Berufe) - Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
- Lehrerfortbildung in Bayern - Bekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 9. August 2002 Nr. III/7-P4100-6/51011
- Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung - Bekanntmachungen des Kultusministeriums (KMBek) vom 5. Dezember 2002 Nr. III/7-P4100-6/114545