Amtsblatt der Regierung; Abruf
Im Amtsblatt der Regierung werden amtliche Bekanntmachungen der Regierung, des Bezirks, der regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände veröffentlicht.
Im Amtsblatt der Regierung werden Rechtsvorschriften, Verfügungen oder Mitteilungen der Regierung oder bekanntmachungspflichtige Publikationen von kommunalen Gebietskörperschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Satzungen, Verordnungen) veröffentlicht. Die Amtsblätter erscheinen nach Bedarf, in der Regel jedoch ein- bis zweimal monatlich.
Die Veröffentlichungen sind über die Internetseite der Regierung kostenfrei aufrufbar und/oder können als Abonnement bezogen werden.
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Sofern ein Bezug der gedruckten Fassung per Abonnement angeboten wird, fallen hierfür Kosten an.