Alphabetisierungskurse für Asylsuchende; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende im Rahmen eines Förderprogramms „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende - Alpha Asyl"
Zweck
Zweck der Zuwendung ist die möglichst flächendeckend bayernweite Förderung von Alphabetisierungskursen für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber mit einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern von unter zwei Jahren. Ziel ist es, diesen Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Fähigkeit zu vermitteln, die deutsche Sprache zu lesen und zu schreiben.
Gegenstand
Gefördert werden Alphabetisierungskurse für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren).
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Letztere müssen von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sein, ein entsprechender Nachweis ist den Antragsunterlagen beizufügen.
Zuwendungsfähige Kosten
- Kostenposition 1.1: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (=. 45 Minuten) für die Durchführung der „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende - Alpha Asyl“ können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 Euro angesetzt werden (darin enthalten sind auch die die Stunden der Lernstandserhebung bzw. Leistungsfeststellung).
- Kostenposition 1.2: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung für die Teilnehmenden können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 Euro angesetzt werden.
- Kostenposition 2: Je nachgewiesener Projektleiterstunden (= 60 Minuten) max. 50 Euro (Pauschale):
- für Lehrgänge bis zu 100 UE zusätzlich bis zu 10 Projektleiterstunden,
- für Lehrgänge bis zu 150 UE zusätzlich bis zu 15 Projektleiterstunden,
- für Lehrgänge bis zu 200 UE zusätzlich bis zu 20 Projektleiterstunden.
- Kostenposition 3: In den Fällen, in denen während des Unterrichts bzw. während der sozialpädagogischen Betreuung oder allgemeinen Hilfestellung eine Kinderbetreuung durchgeführt wird, können pauschal Ausgaben in Höhe von 25 Euro je Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) der nachgewiesenen Kinderbetreuung angesetzt werden. Bei nachgewiesener Erforderlichkeit einer zweiten Kinderbetreuungskraft kann die Pauschale verdoppelt werden.
- Kostenposition 4: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) 5 Euro (Pauschale) für Ausstattungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmaterial
- Kostenposition 5: Indirekte Kosten sind pauschal in Höhe von 12% der direkten Kosten (Kostenposition 1-4) förderfähig.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann höchstens 90 % der förderfähigen pauschalen Gesamtkosten betragen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 10% betragen.
- Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend, ESF-Vollzugsstelle, Geschäftsstelle für Schiedsstellen
Ansprechpartner
Alphabetisierungskurse
Telefon +49 (0)871 808-1660
E-Mail alphabetisierung@reg-nb.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
MO 08:00 - 16:00 Uhr DI 08:00 - 16:00 Uhr MI 08:00 - 16:00 Uhr DO 08:00 - 16:00 Uhr FR 08:00 - 13:00 Uhr Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Hausanschrift
Gestütstraße 10
84028 LandshutPostanschrift
Postfach
84023 LandshutTelefon +49 (0)871 808-01
- Zielgruppe sind alle Ausländer ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind; darüber hinaus alle Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigten, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG bzw. einer entsprechender Fiktionsbescheinigung sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG bzw. einer entsprechenden Aufnahmeerklärung der Bundesrepublik Deutschland, die jeweils noch keine zwei Jahre ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben (enge Zielgruppe).
- Besteht tatsächlich ein anderweitiger Zugang zu Alphabetisierungskursen, insbesondere zu speziellen Integrationskursen, sind diese Angebote vorrangig in Anspruch zu nehmen.
- Sofern ein Teilnehmer Zugang zu schulischen Bildungsangeboten hat, kann er dennoch Teilnehmer an einem Alphabetisierungskurs sein, sofern die Teilnahme an dem schulischen Angebot dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende - Alpha Asyl“ sind von der vorstehend definierten Zielgruppe vorrangig gegenüber dem Förderprogramm „ALPHA+ besser lesen und schreiben" des StMUK in Anspruch zu nehmen.
- Personen aus sicheren Herkunftsländern nach § 29a AsylG und Anlage II zum Asylgesetz sind nicht teilnahmeberechtigt.
- Der Zuwendungsempfänger muss anhand eines Musterformulars ein Konzept vorlegen, welches die konkrete Ausgangslage vor Ort und die Notwendigkeit des Projekts berücksichtigt, den Kursinhalt beschreibt, eine zeitgerechte Umsetzung der Maßnahme vorsieht sowie die Ermittlung des Lern- bzw. Leistungsstands der Kursteilnehmer darstellt.
- Ein Kurs ist erst ab Teilnehmerzahl von mindestens drei Teilnehmern, die durchgängig während der gesamten Projektlaufzeit anwesend sind, förderfähig. Ein Kurs ist für mindestens 60 und höchstens 200 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten zu konzipieren, in diesem Rahmen sind auch Lern- und Leistungsstand der Teilnehmer zu beurteilen. Für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung in allen Lebenslagen können folgende zusätzliche Unterrichtseinheiten (UE) geltend gemacht werden:
- für Lehrgänge bis zu 100 UE Unterricht zusätzlich bis zu 30 UE,
- für Lehrgänge bis zu 150 UE Unterricht zusätzlich bis zu 35 UE,
- für Lehrgänge bis zu 200 UE Unterricht zusätzlich bis zu 40 UE.
- Die Lehrkräfte müssen
- ein abgeschlossenes pädagogisches Studium (z. B. Lehramt, Erziehungswissenschaften, Sozial- oder Heilpädagogik) oder
- ein abgeschlossenes Studium "Deutsch als Zweitsprache" oder "Deutsch als Fremdsprache" oder Sprachwissenschaften
- oder mindestens vier Fachsemester in einem der oben genannten Studiengänge absolviert haben
- oder mehrjährige Berufserfahrung im Grundbildungs- oder sprachlichen Bereich
- oder in der Erwachsenenbildung vorweisen oder geschulte Lern- bzw. Sprachpaten sein.
- Darüber hinaus benötigen die Lehrkräfte
- eine erfolgreiche Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung (ProGrundbildung)
- oder eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Alphabetisierungskurse
- oder eine anderweitige Qualifikation für Alphabetisierungskurse.
Der Zuwendungsempfänger muss Klassenbuch und Teilnehmerliste führen.
Der Antrag muss bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden.
Für den Vollzug des Projekts sowie das Bewilligungs-, Verwendungsnachweis- und Rückforderungsverfahren ist die Regierung von Niederbayern sachlich zuständig.
Der Antrag auf Zuwendung ist bei der Regierung von Niederbayern perspektivisch via Online-Verfahren einzureichen. Bis zur Bereitstellung des Online-Verfahrens und der zugehörigen Formulare ist die Einreichung in schriftlicher Form erforderlich. Die erforderlichen Vordrucke können bis dahin bei der Regierung von Niederbayern angefordert werden.
ca. 4 Wochen
Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2026.
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Projektkonzept
- Referenzen des Projektträgers oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel
- Hierfür genügt auch die Eigenschaft als staatlich anerkannter Träger der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (BayEbFöG).
- Nachweise über Qualifikationen des eingesetzten Bildungspersonals
- Kontaktliste Akteure / Institutionen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- vorläufige Teilnehmerliste
- Formblatt „Vorrangprüfung für Integrationskurse des BAMF“ für Teilnehmende, die der engeren Zielgruppe der „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende - Alpha Asyl“ angehören
keine
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) - BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
- Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogrammen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „ALPHA+ besser lesen und schreiben" und „Kurse zur zur Alphabetisierung für Asylsuchende - Alpha Asyl“ - BayBMBl. Nr. 14
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage