Die Förderung setzt voraus, dass die Träger der Fortbildung eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Landesebene praktizieren und dem pädagogischen Personal aller Kindertageseinrichtungen in Bayern der Zugang zum Fortbildungsangebot ermöglicht wird (Grundsatz der Offenheit). Die Offenheit wird nicht verletzt, wenn bei den Gebühren zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern in angemessener Weise differenziert wird.
Fortbildungsveranstaltungen über verbands- oder organisationsinterne Themen, Verbandstage, Landes- und Bundeskongresse, Trägerversammlungen usw. sowie zur Zusatzausbildung, mit Ausnahme der Fortbildung zur Leiterin oder zum Leiter, können nicht gefördert werden.
Es werden nur Veranstaltungen gefördert, die mindestens sechs volle Stunden pro Kalendertag umfassen. Bei gleichem Teilnehmerkreis können diese auf zwei aufeinanderfolgende Halbtage aufgeteilt werden. Bei mehrtägigen Veranstaltungen können bei gleichem Personenkreis halbe Veranstaltungstage gefördert werden, wenn an diesen Tagen das Fortbildungsangebot jeweils mindestens drei volle Stunden umfasst. Zu den beantragten Veranstaltungen sind die jeweilige Dauer der Veranstaltung oder die Unterrichtseinheiten (UE) anzugeben. Ohne die entsprechende Angabe kann eine Förderung nicht erfolgen.