Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge
Mehr Planungssicherheit und Entlastung für die Menschen vor Ort in unseren Kommunen zu gewährleisten
Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
Für Härtefälle in der Zeit davor haben wir einen Härtefallfonds eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom
1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden. Dafür stellen wir insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission.
Mehr Informationen hierzu und zur Antragstellung unter www.strabs-haertefall.bayern.de.