Soforthilfe Corona
Laut Entscheidung des Ministerrats vom 26.05.2020 wurde analog der Bundes-Soforthilfe auch das Bayerische Soforthilfe-Programm zum 31.05.2020 eingestellt.
Die letztmalige Antragstellung für Soforthilfeleistungen war am 31.05.2020 möglich; nach dem 31.05.2020 eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die letztmalige Antragstellung für Soforthilfeleistungen war am 31.05.2020 möglich; nach dem 31.05.2020 eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
IHK Ratgeber: Corona-Pandemie - Informationen für Unternehmer
u. a. zum Anschlussprogramm „Überbrückungshilfe“ des Bundes