Aktueller Hinweis für Empfänger der Corona-Soforthilfen
Aktueller Hinweis: Seit Februar 2022 werden die Empfänger der Soforthilfen mit einem Schreiben über die Mitteilung der erhaltenen Soforthilfen an die Finanzbehörden informiert. Dieses Schreiben dient der Information, welche Daten an die Finanzbehörden übermittelt wurden.
Bitte überprüfen Sie die Daten (Name, Adresse, Betrag, Steuernummer etc.) auf ihre Richtigkeit. Sollten die gemeldeten Daten unzutreffend oder fehlerhaft sein, sollen diese anhand des in dem Schreiben abgedruckten Links selbsttätig korrigiert werden.
Hier finden Sie weitere Informationen und Hinweise zum Schreiben, zur Versteuerung und zur Mitteilung an die Finanzbehörden: Soforthilfe Corona (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)