Private Vorsorge am effektivsten bei einer Lebensmittel-Versorgungskrise
Mit einem Minimum an Vorrat ist man auf der sicheren Seite und im Falle eines Falles gut gerüstet. Ein bisschen Vorratshaltung betreibt jeder, schließlich kauft man haltbare Lebensmittel nicht täglich ein. Reis- und Nudelpackungen oder die Konserven mit Tomaten hat eigentlich jeder Haushalt im Schrank. Es kann jedoch Situationen geben, in denen etwas mehr Vorräte nötig sind. Schließlich hat auch die Pandemie uns gelehrt, dass es sinnvoll ist, sich einen Lebensmittelvorrat für mehrere Tage anzulegen.
Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat deshalb in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Informationen über private Vorsorgemaßnahmen zusammengestellt. Hintergrund ist der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und dadurch ausgelösten Mangellagen im Energiesektor sowie bei der Nahrungsmittelversorgung.
Was gehört alles in die Kiste? Und wie viel?
Zum Lebensmittelnotvorrat gehören vor allem haltbare, möglichst verzehrsfertige Nahrungsmittel. Dazu zählen Zwieback, Knäckebrot, Haferflocken, H-Milch, Nüsse, Kekse, eingekochtes Obst oder getrocknete Früchte, Dauerwurst oder Konserven und – nicht zu vergessen – auch ausreichend Trinkwasser. Im Falle eines Stromausfalls ist nämlich auch die Wasserzufuhr gefährdet.
Am besten eignen sich Lebensmittel, die kalt verzehrt werden können. Zudem sollten sie für eine ausgewogene Ernährung sorgen, für Allergiker verträglich sein und der Familie wirklich schmecken. Auch die richtige Lagerung ist wichtig. Damit keine Lebensmittel verschwendet werden, achten Sie darauf die Vorräte rechtzeitig zu verbrauchen und wieder zu ersetzen.
Detaillierte Informationen finden Sie im Info-Flyer „Ab in die Kiste!“
Wer clever ist, sorgt also vor. Mindestens für drei, am besten aber gleich für zehn Tage.
Den Gesamtbedarf an Notvorräten für Ihren Haushalt können Sie mit Hilfe des Vorratskalkulators des Bundesernährungsministeriums individuell errechnen: Vorratskalkulator (www.ernaehrungsvorsorge.de)
Weitere Informationen zum Thema Ernährungsnotfallvorsorge finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.vorratshaltung.bayern.de
Informationen für die Katastrophenschutzbehörden in Bayern
Staatliche Vorsorge – Wer ist im Krisenfall zuständig?
Zahlreiche Krisensituationen wie Hochwasser, ein großflächiger oder lang andauernder Stromausfall können zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen. In Bayern sind folgende Behörden für die Ernährungsnotfallvorsorge zuständig:
- das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF),
- die sieben Bezirksregierungen und
- die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) auf Ebene der Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte.