Bewerbungen um Fördermittel für Projekte mit Kindern in Asylunterkünften
Der Regierung von Oberbayern stehen erneut Fördermittel zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventionen zur Verfügung. Damit sollen Projekte, Angebote und Einzelmaßnahmen im Sinne der Ziele der UN-Kinderrechtskonvention finanziell unterstützt werden, die sich an Kinder in Asylunterkünften richten. In Art und Umfang sind möglichen förderfähigen Projekten kaum Grenzen gesetzt.
Bewerbungen für eine Projektförderung sind bis zum 17.03.2023 möglich, die Förderanträge können unter dem Stichwort „UN-Kinderrechtskonventionen“ per E-Mail an asylbewerber@reg-ob.bayern.de angefordert werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 27.02.2023.