Jetzt bewerben: Fördermittel für Projekte mit geflüchteten Kindern
Öffentliche und private Stellen können sich um Fördermittel für Projekte mit geflüchteten Kindern bewerben, die sich an den Zielen der UN-Kinderrechtskonventionen orientieren. Bewerbungen sind noch bis einschließlich Freitag, 30. Juni 2023, möglich.
Fördervoraussetzung ist, dass sich die Projekte an geflüchtete Kinder richten, die in Unterkünften der Regierung von Oberbayern leben. Dies umfasst die oberbayerischen Aufnahmeeinrichtungen sowie die Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk. Hinsichtlich der Art und des Umfangs sind den möglichen förderfähigen Projekten dabei kaum Grenzen gesetzt. In Betracht kommen insbesondere Projekte in den Bereichen Bildung und Ausbildung sowie Freizeit, Sport und Spiel.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 15. Juni 2023.