Staatliche finanzielle Hilfen aufgrund des Hochwassers Ende Mai/Anfang Juni 2024

Die Bayerische Staatsregierung stellt für Geschädigte des Hochwassers Soforthilfen zur Verfügung. Bei Existenzgefährdung gibt es Hilfen aus dem Härtefonds.

Soforthilfen:

Antragsformulare und Richtlinie

  • für private Geschädigte sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zu finden: Hochwasser 2024
    Zuständig für die Bearbeitung ist die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde an Ihrem Wohnort, also das Landratsamt oder die Verwaltung einer kreisfreien Stadt. Anträge auf Soforthilfen für Privathaushalte für Haushalt/Hausrat sowie Ölschäden an Gebäuden können bis zum 31. August 2024 gestellt werden.
  • für geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe finden Sie hier:
    Richtlinie
    Antragsformular
    Schadensliste
    Hochwasser-Soforthilfen
    Datenschutzhinweis

    Die Bearbeitung bei einer Betriebsstätte in Oberbayern erfolgt durch die Regierung von Oberbayern. Unterschriebene Anträge samt Schadensliste bzw. Anfragen bitte an folgendes Funktionspostfach schicken:
    Zusätzlich können Sie sich von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr an unsere Hotline unter der Nummer 089/2176-1130 wenden.

    Hinweis: Die Schadensliste ist zwingender Bestandteil des Antrags. Sie ist ausgefüllt gemeinsam mit dem Antrag einzureichen.

    Die entstandenen Schäden sind von einem anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder von einem Versicherungsunternehmen zu schätzen. Einen geeigneten Gutachter finden Sie bei Ihrer Versicherung oder z.B. auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern, die dort ein Sachverständigenverzeichnis anbietet (IHK-Ratgeber Hochwasser).

    Gutachten von Architekten bzw. Ingenieuren können akzeptiert werden, soweit Sachschäden begutachtet werden, welche grundsätzlich deren Expertise unterliegen. Voraussetzung dafür ist, dass die Architekten bzw. Ingenieure Mitglieder in der jeweiligen Kammer sind. In die Begutachtung von Schäden an geringwertigen Wirtschaftsgütern können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer eingebunden werden.

    Betroffene Handwerksbetriebe können das Beratungsangebot der Handwerkskammer für München und Oberbayern in betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Fragestellungen nutzen: Informationen für vom Hochwasser betroffene Betriebe

    Anträge auf Soforthilfen für Unternehmen und Angehörige freier Berufe können bis zum 30. Juni 2025 gestellt werden.

Unternehmen der Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau und Fischerei) können bis zum 30. September 2024 einen Antrag bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellen: Hilfsprogramm Hochwasser 2024

Notstandsbeihilfe

Bei Existenzgefährdung, die voraussichtlich nicht durch die Soforthilfe abgewendet werden kann, können Sie eine Notstandsbeihilfe (mit Berechnungsbogen, siehe Finanzielle Hilfen Hochwasser 2024) nach der Härtefondsrichtlinie beantragen.

Gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe können Anfragen und Anträge an richten, alle anderen Antragsberechtigten wenden sich bitte an ihre Kreisverwaltungsbehörde.

Anträge auf Notstandsbeihilfen können bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden.