UN-Kinderrechtskonvention: Fördermittel für Projektideen im Asylbereich
Der Regierung von Oberbayern stehen im laufenden Haushaltsjahr erneut Fördermittel zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur Verfügung. Im Sinne der Ziele der Konvention sollen damit Projekte für Kinder und Jugendliche, die in Asylunterkünften leben, finanziell unterstützt werden. Projektträger können sich mit ihren Ideen bis einschließlich 18. August 2024 um eine Förderung bei der Regierung von Oberbayern bewerben.
Das Spektrum möglicher förderfähiger Projekte ist vielfältig, der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. So können sich die Angebote beispielsweise mit den Themen Bildung, Ernährung und Gesundheit beschäftigen, eine aktive Freizeitgestaltung der Kinder fördern oder ihre künstlerische Betätigung unterstützen.
Voraussetzung für die Projektförderung ist, dass sich die Angebote an geflüchtete Kinder und Jugendliche richten, die in Unterkünften der Regierung von Oberbayern leben. Dazu gehören die Aufnahmeeinrichtung Oberbayern (ANKER-Einrichtung Manching/Ingolstadt einschließlich ihrer Unterkunftsdependancen) sowie die Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk. In der aktuellen Förderrunde können Anträge für Projekte gestellt werden, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, aber auch bereits für Projekte, die erst im Jahr 2025 beginnen.
Der Förderantrag und weitere Verfahrenshinweise stehen hier zum Download bereit:
Förderantrag UN-Kinderrechtskonvention 2024-Herbst
Darüber hinaus können die Unterlagen auch per E-Mail an: SG14.1-Projektfoerderung-UNKRK@reg-ob.bayern.de angefordert werden.
Bewerbungsschluss für die ausgefüllten Förderanträge ist Sonntag, 18. August 2024.