KULTURFONDS BAYERN 2025: Antragstellung ausschließlich online bis zum 1. Oktober 2024
Für Vorhaben im Jahr 2025 sind die entsprechenden Förderanträge bis spätestens zum 1. Oktober 2024 bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Eine Antragstellung ist ab diesem Jahr ausschließlich online über folgenden Link möglich:
https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/57775040590?localize=false
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung; das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, dabei sind jedoch Projekte in den Städten München und Nürnberg grundsätzlich von einer Förderung ausgenommen.