Interkommunale Zusammenarbeit im Landkreis Eichstätt

Nr. 003 vom 08.01.2020

Freistaat fördert Kooperation von Beilngries, Kinding und Kipfenberg für ein gemeinsames Standesamt

Im Rahmen des Förderprogramms für die interkommunale Zusammenarbeit unterstützt die Regierung von Oberbayern eine neue Kooperation im Landkreis Eichstätt. Rechtssichere und zügige Auskunft für Bürger auch bei komplexen Anliegen - mit diesem Anspruch startet das Standesamt in Beilngries in das neue Jahrzehnt und bündelt dabei die Kompetenzen der drei bisherigen Standesämter von Beilngries, Kinding und Kipfenberg. Für das Kooperationsprojekt hat die Regierung von Oberbayern einen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro bewilligt.

In den letzten Jahren sind die technischen und fachlichen Anforderungen an Standesämter gestiegen. Die teils neuen und komplexen Verwaltungsaufgaben führen insbesondere in kleinen Gemeinden zu finanziellen sowie personellen Herausforderungen. Um einen effektiven und zeitgemäßen Bürgerservice zu gewährleisten, übertragen die Marktgemeinden Kinding und Kipfenberg die Verwaltungsaufgaben ihrer Standesämter ab dem Jahr 2020 an die Stadt Beilngries. Die Zusammenführung soll für beratungsintensive und sensible Angelegenheiten eine effektive kompetente Fallbearbeitung gewährleisten. Beurkundungen tragen weiterhin das jeweilige gemeindeeigene Standesamtssiegel.

Hintergrundinformationen zum Förderprogramm

Grundlage der Förderung ist die aktuelle „Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“, die seit Januar 2019 gültig ist. Das Förderprogramm unterstützt die Kosten der Vorbereitung und Durchführung neuer Projekte, die über Gemeindegrenzen hinausgehen und Vorbildcharakter für das Handlungspotential langfristig angelegter Zusammenarbeit haben. Die Regierungen können dafür als Regelzuweisung für die Durchführung eines entsprechenden Kooperationsprojektes bis zu 50.000 Euro gewähren. Für bestimmte Projekte kommen auch erhöhte Zuwendungen von bis zu 90.000 Euro in Betracht. Dies ist in Regionen möglich, die das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) als sogenannten „Teilraum mit besonderem Handlungsbedarf“ ausweist. Die Mittel stammen vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und wurden vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt.

Informationen zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit sind abrufbar unter
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37201/40443/leistung/leistung_35005/index.html