Wohnungspakt Bayern
Nr. 005 vom 14.01.2020
Staatliche Förderung für 23 neue Genossenschaftswohnungen in Unterhaching
Die MARO Genossenschaft baut in der Biberger Straße in Unterhaching einen Neubau mit insgesamt 31 Genossenschaftswohnungen. Davon werden 23 Wohnungen gefördert und die restlichen 8 freifinanziert. Die Regierung von Oberbayern hat dazu staatliche Fördergelder in Höhe von rund 3,58 Millionen Euro bewilligt. Davon werden 422.000 Euro als Zuschüsse, der Rest als zinsgünstige Förderdarlehen ausbezahlt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 8,5 Millionen Euro.
An der Biberger Straße 35 entsteht ein Wohnprojekt mit unterschiedlichen Wohnungstypen von der Zweizimmerwohnung bis zur Maisonette mit fünf Zimmern. Ein Gemeinschaftraum, ein Gästeappartement im Erdgeschoss und der Garten im Innenhof stehen allen Hausbewohnern zur Verfügung. Darüber hinaus bietet eine Gemeinschaftswohnung im Erdgeschoss Wohnraum für 10 Menschen mit dementieller Erkrankung. Die Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Im Jahr 2019 standen der Regierung von Oberbayern rund 165 Millionen Euro für Soziale Wohnraumförderung aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm des Bayerischen Bauministeriums fördert vor allem Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen und Wohnungslose. Die Förderung hilft in erster Linie einkommensschwächeren Familien, eine angemessene Wohnung zu bekommen oder sich den Wunsch vom Eigenheim oder von einer Eigentumswohnung zu erfüllen. Mit den Fördermitteln aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden Investitionen angestoßen, von denen auch Impulse auf die mittelständische Bauwirtschaft ausgehen. Vorrang bei der Förderung haben Maßnahmen, die kein neues Bauland beanspruchen, sondern auf innerörtlichen Brachflächen errichtet werden und solche, die vorhandene Bausubstanz nutzen.
Weitere Informationen zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.