Wohnungspakt Bayern – Kommunales Wohnraumförderprogramm
Nr. 010 vom 21.01.2020
Knapp 4,7 Millionen Euro für 14 Mietwohnungen in Kirchheim b.München
Die Gemeinde Kirchheim b.München im Landkreis München errichtet an der Rosenstraße 10 im Ortsteil Heimstetten einen Neubau mit 14 Mietwohnungen. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 4.691.900 Euro bewilligt. Davon werden 1.934.600 Euro als Zuschuss ausbezahlt und 2.757.300 Euro als zinsgünstiges Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf etwa 6,4 Millionen Euro.
Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Im Erdgeschoss sowie im Obergeschoss entstehen acht Dreizimmer-Wohnungen, zwei davon sind für die Nutzung durch Rollstuhlfahrer geplant. Im Dachgeschoss werden sechs Einzimmerappartements gebaut. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, vor allem auch für Senioren.
Im Jahr 2019 standen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 170 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.