Wohnungspakt Bayern – Kommunales Wohnraumförderprogramm
Nr. 016 vom 20.01.2020
Fast 30 Millionen Euro für Mietwohnungen in Putzbrunn
Insgesamt 76 Mietwohnungen entstehen in einer Wohnanlage an der Parkstraße, die der Landkreis München gemeinsam mit der Gemeinde Putzbrunn errichtet. Davon baut der Landkreis 54 und die Gemeinde Putzbrunn 22 Wohnungen. Zur Realisierung der beiden Bauprojekte hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von fast 30 Millionen Euro – exakt sind es 29.686.230 Euro – bewilligt.
Die Fördersumme für das Vorhaben des Landkreises beläuft sich auf 21.054.840 Euro. Davon werden 8.631.300 Euro als Zuschuss ausbezahlt und 12.423.540 Euro als zinsgünstiges Förderdarlehen angeboten. Für das Vorhaben der Gemeinde beträgt die bewilligte Fördersumme 8.631.390 Euro, die sich aus einem Zuschuss von 3.622.600 Euro und einem zinsgünstigen Förderdarlehen von 5.008.790 Euro zusammensetzt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich für den Anteil des Landkreises auf rund 28,77 Millionen Euro, für den Gemeindeanteil auf etwa zwölf Millionen Euro.
Die gemeindeeigenen Wohnungen sind vor allem für einkommensschwächere Haushalte, die landkreiseigenen Wohnungen insbesondere für Beschäftigte des Landkreises vorgesehen. Es werden verschiedene Wohnungstypen von der kleinen Zweizimmer-Wohnung bis hin zur großen Familienwohnung angeboten, sodass eine sozial gemischte Bewohnerstruktur entstehen kann. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Insgesamt sechs der 76 Wohnungen sind überdies für die uneingeschränkte Nutzung durch Rollstuhlfahrer geplant.
Im Jahr 2019 standen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 170 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.