Kommunalwahl am 15. März 2020
Nr. 032 vom 14.02.2020
Kommunalwahl: Beschwerden werden öffentlich verhandelt
Die öffentliche Sitzung des Beschwerdeausschusses für die Kommunalwahlen in Oberbayern findet am kommenden Montag, 17. Februar 2020, um 15:00 Uhr im Scharnagl-saal der Regierung von Oberbayern (Zimmer 5317), Maximilianstraße 39, 80538 München, statt. Der Beschwerdeausschuss unter dem Vorsitz von Regierungsvizepräsident Walter Jonas entscheidet über Einwendungen von Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlags-trägern) gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse in den Gemeinden, Städten und Landkreisen, mit denen Wahlvorschläge ganz oder teilweise für ungültig erklärt wurden. Derzeit liegen dem Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Oberbayern Anträge aus der Landeshauptstadt München, aus der Gemeinde Aschheim und aus der Stadt Wasser-burg a.Inn vor.
Die Wahlausschüsse der Gemeinden und Landkreise haben in den letzten Wochen die eingereich-ten Wahlvorschläge überprüft und in einigen Fällen die Wahlvorschläge ganz oder teilweise für ungültig erklärt. Ein Antrag an den Beschwerdeausschuss kann bei Wahlvorschlägen für die Wahl von Gemeinde-/Stadträten, von Kreistagen, ersten Bürgermeistern, Oberbürgermeistern sowie von Landräten und in München auch für die Wahl von Bezirksausschüssen gestellt werden. Nur der jeweils von der Entscheidung eines Wahlausschusses betroffene Wahlvorschlagsträger kann einen solchen Antrag stellen; damit sind insbesondere Anträge unzulässig, die konkurrierende Gruppierungen betreffen.
Der Beschwerdeausschuss für den Regierungsbezirk Oberbayern ist besetzt mit Regierungsvize-präsident Walter Jonas, dem Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts München und einer Vorsit-zenden Richterin am Oberlandesgericht München.