Wohnungspakt Bayern
Nr. 034 vom 21.02.2020
Staatliche Förderung für 101 neue Mietwohnungen in der Stadt Rosenheim
Die GRWS Wohnungsbau- und Sanierungsgesellschaft der Stadt Rosenheim mbH will in der Lena-Christ-Straße in Rosenheim einen Neubau mit 101 Mietwohnungen errichten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von rund 15,8 Millionen Euro bewilligt. Davon werden 2.214.300 Euro als Zuschüsse, der Rest als zinsgünstige Förderdarlehen ausbezahlt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 28,7 Millionen Euro.
Die GRWS Wohnungsbau- und Sanierungsgesellschaft der Stadt Rosenheim mbH errichtet in der Lena-Christ-Straße in Rosenheim vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 221 Wohnungen. In zwei dieser Gebäude werden 101 geförderte Wohnungen gebaut. Der gesamte Gebäudekomplex ist in vier U-förmige Gebäudeteile gegliedert, die über einen gemeinsamen Innenhof miteinander verbunden sind. Unter dem begrünten Innenbereich befindet sich eine gemeinsame Tiefgarage. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und mit Aufzügen erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Mit dem Projekt sollen Zweizimmer- bis Fünfzimmer-Wohnungen vor allem für Familien, Alleinerziehende, Senioren und Menschen mit Behinderung oder für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden.
Im Jahr 2019 standen der Regierung von Oberbayern rund 165 Millionen Euro für Soziale Wohnraumförderung aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm des Bayerischen Bauministeriums fördert vor allem Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen und Wohnungslose. Die Förderung hilft in erster Linie einkommensschwächeren Familien, eine angemessene Wohnung zu bekommen oder sich den Wunsch vom Eigenheim oder von einer Eigentumswohnung zu erfüllen. Mit den Fördermitteln aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden Investitionen angestoßen, von denen auch Impulse auf die mittelständische Bauwirtschaft ausgehen. Vorrang bei der Förderung haben Maßnahmen, die kein neues Bauland beanspruchen, sondern auf innerörtlichen Brachflächen errichtet werden und solche, die vorhandene Bausubstanz nutzen. Weitere Informationen zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.