„Pürtener Kreuzung“ und Bahnübergang bei Waldkraiburg
Nr. 035 vom 25.02.2020
Grünes Licht für verkehrsgerechten Umbau der Staatsstraße 2091
Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den Umbau der „Pürtener Kreuzung“ sowie die Beseitigung des Bahnüberganges südöstlich von Waldkraiburg genehmigt. Mit der Baumaßnahme will das Staatliche Bauamt Rosenheim die Staatsstraße 2091 sowie ihre Kreuzungs- und Knotenpunkte sicherer und leistungsfähiger gestalten. Mehrere Unfallschwerpunkte werden dabei beseitigt. Zukünftig werden sich die Verkehrswege nicht mehr in derselben Ebene kreuzen, sondern „höhenfrei“: Die Staatsstraße 2091 wird tiefergelegt, die Bahnlinie zwischen Rosenheim und Neumarkt-St. Veit sowie die Staatsstraße 2352 werden mit Brücken darüber geführt. Bisher kreuzt die Staatsstraße 2091, ein wichtiger Zubringer zur A 94, sowohl die Bahnlinie als auch die Staatsstraße 2352 auf gleicher Ebene.
Die Staatsstraße 2091 verläuft südöstlich von Waldkraiburg von der Innwerkkanalbrücke im Süden entlang des Waldgebietes Mühldorfer Hart am östlichen Rand von Waldkraiburg zur A 94 im Norden. Insgesamt werden zwei Brückenbauwerke, drei Kreisverkehre sowie Verknüpfungsrampen errichtet. Der bestehende Bahnübergang wird beseitigt. Um langfristige Sperrungen und großräumige Umleitungen während der zweijährigen Bauzeit zu vermeiden, entstehen die neuen Straßenbauwerke östlich beziehungsweise nördlich des bestehenden Straßenraums. Nachdem die Bauarbeiten abgeschlossen sind, wird der Verkehr umgelegt und der alte Straßenraum rückgebaut.
Die Regierung von Oberbayern hat im Verfahren die Stellungnahmen von zahlreichen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie private Einwendungen geprüft und soweit möglich berücksichtigt.
Hinweise:
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung über Zeitraum und Ort in der Stadt Waldkraiburg, in der Gemeinde Niederbergkirchen sowie im Landratsamt Mühldorf a.Inn (für das gemeindefreie Gebiet Mühldorfer Hart) zwei Wochen zur Einsicht aus. Er ist zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden.