Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Nr. 045 vom 11.03.2020
Straßenbahnhauptwerkstätte: Grünes Licht für Interimslösung für Werkstattgebäude
Um ausreichende Abstellkapazitäten und Werkstattplätze für ihre Trambahnen zu schaffen, wollen die Stadtwerke München (SWM) auf dem Gelände der MVG-Straßenbahnhauptwerkstätte an der Ständlerstraße provisorische Werkstattgebäude errichten. Geplant sind drei große Interimshallen mit innenliegenden Montage- und Krananlagen im südwestlichen Bereich des Geländes. Davon soll eine als Werkstatt für Drehgestelle, eine als Werkstatt für Fahrzeuge und eine dritte als Lagerhalle genutzt werden. Die Regierung von Oberbayern hat das Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 9. März 2020 genehmigt.
Derzeit existieren im Stadtgebiet zwei MVG-Werkstätten an den Standorten Ständlerstraße und Einsteinstraße. Aufgrund des Anstiegs der Fahrgastzahlen, mit denen kontinuierlich der entsprechende Fahrzeugbedarf wächst, sind diese bis an ihre Kapazitätsgrenzen ausgelastet. Hinzu kommt, dass die denkmalgeschützte Montagehalle auf dem Gelände in der Ständlerstraße wegen struktureller Schäden für die Nutzung als Werkstatt gesperrt wurde. Untersuchungen zu Sanierungsmöglichkeiten und die Planung von Neubauten erfordern einen längeren Zeitbedarf. Um die Versorgungssicherheit des öffentlichen Personennahverkehrs zu gewährleisten, ist daher eine Interimslösung auf dem Gelände in der Ständlerstraße erforderlich. Die Interimshallen befinden sich auf der Westseite des Geländes der Straßenbahnhauptwerkstätte und damit in größtmöglichem Abstand von dem im Osten angrenzenden Wohngebiet. Gemeinsam mit weiteren Gebäuden, die bestehen bleiben, erzielen sie eine Immissionen abschirmende Wirkung.
Die Arbeitsstände in der Fahrzeugwerkstatt werden durch den Bau einer Gleisharfe an ein Gleis der vorhandenen Gleisanlage angebunden. Zusätzlich werden zwei Personalcontainer mit Sanitär- und Sozialräumen aufgestellt. Ältere, nicht mehr genutzte Gebäude und Fundamente werden zurückgebaut.
Als Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes werden umfangreiche – mehr als 5.000 Quadratmeter große – Flächen zwischen der Straßenbahnhauptwerkstätte und den westlich daran angrenzenden Bahngleisen naturschutzfachlich begrünt und aufgewertet. Sie werden durch Steinhaufen, Totholz und Sandablagerungen als Lebensraum für Zauneidechsen, Wildbienen, Heuschrecken und Tagfalter gestaltet. Zudem erfolgt ein naturschutzfachlicher Ausgleich auf externen, in der Umgebung liegenden Flächen der Bayerischen Staatsforsten.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört sowie der Plan öffentlich ausgelegt. Innerhalb der Einwendungsfrist hatten private Grundstücksnachbarn Einwendungen erhoben, die insbesondere betriebs- und baustellenbedingte Immissionen und Baustellenverkehr betrafen. Ein Erörterungstermin zu den eingegangenen Stellungnahmen fand Mitte Februar statt.
Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung der einzelnen Belange hat die die Regierung von Oberbayern das Projekt genehmigt und den Planfeststellungsbeschluss mit umfangreichen Nebenbestimmungen unter anderem zu Brandschutz und Immissionsschutz erlassen. Die Rechte und Belange betroffener Anwohner bleiben durch besondere Auflagen und gesetzliche Regeln in vollem Umfang gewahrt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in Kürze mit den festgestellten Planunterlagen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München, Blumenstraße 28b, 80331 München im Auslegungsraum im Erdgeschoß nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Er ist zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.