Corona - Soforthilfeprogramm
Nr. 053 vom 02.04.2020
Bereits mehr als 100 Millionen Euro Soforthilfe an oberbayerische Betriebe ausgezahlt
Die Regierung von Oberbayern hat bis zum heutigen Tag bereits mehr als 100 Millionen Euro an oberbayerische Betriebe und Freiberufler ausgezahlt. Die Bayerische Staatsregierung hatte das Programm „Soforthilfe Corona“ Mitte März aufgelegt, um schnelle und unbürokratische Hilfe für von der Corona-Krise besonders Betroffene zu leisten. Seit dem Start des Programms sind mehr als 42.000 Anträge bei der Regierung von Oberbayern eingegangen. Seit Mitte dieser Woche können Soloselbstständige, Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen und Landwirte ihren Antrag online stellen. Dies wird das Verfahren nochmals beschleunigen.
Das Soforthilfeprogramm richtet sich an Betriebe und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in einen existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass geraten sind. Betroffene Betriebe können unbürokratisch zwischen 9.000 und 50.000 Euro – abhängig von der jeweiligen Mitarbeiterzahl – erhalten. Für Unternehmen in Oberbayern, die ihre Betriebs- bzw. Arbeitsstätte außerhalb der Landeshauptstadt München haben, ist die Regierung von Oberbayern zuständige Bewilligungsbehörde, für Betriebe mit Sitz im Stadtgebiet von München die Landeshauptstadt München.
Anträge auf Soforthilfe können schnell und unkompliziert über ein Online-Formular unter www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona eingereicht werden. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich. Alle Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet, die Soforthilfe unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die Regierung von Oberbayern bittet um Verständnis, dass aufgrund der hohen Anzahl eingehender Anträge keine Rückfragen zum Bearbeitungsstand beantwortet werden können.
Für Fragen hat die Regierung von Oberbayern in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern eine Hotline eingerichtet. Diese ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr unter der Rufnummer 089 5116-0 erreichbar. Die zuständigen Ansprechpartner der Landeshauptstadt München für Unternehmen mit Sitz im Stadtgebiet von München stehen unter Telefon 089 233-22070 zur Verfügung. Ausführliche Informationen zur Soforthilfe sind außerdem auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar.