Bewältigung der Corona-Krise
Nr. 055 vom 22.04.2020
Über 200 Berufserlaubnisse für ausländische Ärzte, über 200 Gleichwertigkeits-Prüfungen ausländischer Abschlüsse
in Gesundheitsfachberufen
Ausreichend medizinisches Personal ist ein wesentlicher Schlüssel zur Behandlung der infizierten Menschen in den Kliniken in Bayern. Auch in der allgemeinen Gesundheitsverwaltung ist medizinisches Personal u.a. zum Nachweis der Erkrankung und zur Eindämmung der epidemischen Lage von zentraler Bedeutung. Die Regierung von Oberbayern hat daher in den beiden Wochen vor Ostern über 200 Berufserlaubnisse an Ärztinnen und Ärzte aus sogenannten Drittstatten bzw. aus EU-Ländern erteilt und ihnen in der aktuellen Situation einen schnellen Zugang zum Beruf ermöglicht. Zudem wird die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in systemrelevanten Gesundheitsfachberufen derzeit vorrangig bearbeitet. Hierdurch wird sowohl ein Beitrag für eine zuverlässige Krankenversorgung als auch für eine leistungsfähige Arbeit in der Gesundheitsverwaltung erbracht.
Grundsätzlich müssen neben der beruflichen Qualifikation die erforderlichen Sprachkenntnisse von Antragsstellern aus Drittstaaten und aus EU-Ländern verpflichtend nachgewiesen werden, um zum Arztberuf zugelassen zu werden bzw. die Approbation zu erhalten. Aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen mussten die erforderlichen Fachsprachtests ausgesetzt werden, so dass zunächst auch bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen die Berufszulassung nicht erteilt werden konnte. Angesichts des akuten Bedarfs an medizinischem Personal war dies jedoch nicht vertretbar.
Die Regierung von Oberbayern als zuständige Behörde für die Berufszulassung hat daher in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen Maßnahmenkatalog entwickelt, um unter erleichterten Voraussetzungen interessierten Ärztinnen und Ärzten in der aktuellen Situation eine vorläufige und befristete Berufserlaubnis zu gewähren. Eine solche für ein Jahr befristete Berufserlaubnis berechtigt zur nichtselbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes. Sie ist bayernweit gültig und ermöglicht einen Einsatz bei der ärztlichen Patientenversorgung in klinischen Einrichtungen unter Anleitung und die Mitarbeit im Aufgabenbereich der Gesundheitsämter. Mit Ablauf der einjährigen Berufserlaubnis sind die ausstehenden Voraussetzungen nachzuholen bzw. nachzuweisen. Dann ist auch eine weitere berufliche Tätigkeit über die Gültigkeit der vorläufigen „Corona-Berufserlaubnis“ hinaus möglich.
Unter diesen Vorgaben konnten in zwei Wochen 158 Berufserlaubnisse an Antragsteller aus sogenannten Drittstaaten und 51 Berufserlaubnisse an Antragsteller aus Ländern der EU erteilt werden.
Neben einer ausreichenden Anzahl von Ärzten sind auch qualifiziertes Pflegepersonal, medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten und medizinisch-technische Radiologieassistenten dringend erforderlich. Deshalb arbeitet die Regierung von Oberbayern zudem mit Hochdruck und unter Zurückstellung anderer Aufgaben an den Entscheidungen über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in den systemrelevanten Gesundheitsfachberufen. So können möglichst viele Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt und die Angehörigen dieser Berufsgruppen in der aktuellen Krisensituation schneller eingesetzt werden. Seit Anfang März ergingen über 200 Entscheidungen über die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsabschlüsse in den genannten Gesundheitsfachberufen.