Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 057 vom 18.05.2020

Grünes Licht für Neubau der Donaubrücke Bertoldsheim

Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den Neubau der Donaubrücke Bertoldsheim (Schleusen-, Wehr- und Kraftwerksbrücke) einschließlich Anbindung an die Kreisstraße ND 11 genehmigt. Die Maßnahme ist notwendig, um den aktuell und künftig zu erwartenden Verkehr sicher und reibungslos zu bewältigen. Ziel der Planung ist es, die wichtige Verbindung über die Kreisstraße ND 11 zwischen der Bundesstraße B 16 und der Staatsstraße St 2057 aufrechtzuerhalten.

Die vorhandene Brücke muss erneuert werden, da sie große Schäden aufweist und die erforderliche Tragfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Im Rahmen der Brückenerneuerung wird zudem die rund sechs Meter lange Anbindung an die Kreisstraße ND 11, die die Gemeinden Burgheim und Rennertshofen verbindet, auf beiden Seiten der Donau angepasst, da die Brücke seitlich verschoben wird.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hat die Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Private Einwendungen wurden nicht erhoben. Nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch eine Ökokontofläche des Donaumoos-Zweckverbandes kompensiert.

Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h. er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird als Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden. Er liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in den Märkten Burgheim und Rennertshofen zwei Wochen zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden.