Wohnungspakt Bayern - Kommunales Wohnraumförderprogramm
Nr. 062 vom 19.05.2020
Knapp 2,4 Millionen Euro für 6 Mietwohnungen in Berglern
Die Gemeinde Berglern, Landkreis Erding, errichtet an der Bürgermeister-Strobl-Straße einen Neubau mit 6 Mietwohnungen. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 2,38 Millionen Euro bewilligt. Davon werden 850.000 Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 1,55 Millionen Euro als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 2,8 Millionen Euro.
Alle sechs Wohnungen sind seniorengerecht, familienfreundlich und barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. In jedem Geschoss sind zwei Wohnungen geplant, die mit einem Aufzug erreichbar sind. Mit dem Projekt werden Wohnungen für Senioren und Menschen mit Behinderung oder für einkommensschwächere Haushalte errichtet.
Im Jahr 2020 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 90 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.