Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Rosenheim
Nr. 063 vom 13.05.2020
Bewohner von zwei Gemeinschaftsunterkünften werden vorübergehend verlegt
In den frühen Morgenstunden des 13. Mai 2020 wurden insgesamt 58 Bewohner aus zwei von der Regierung von Oberbayern betriebenen Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber vorübergehend verlegt. Die Maßnahmen vor Ort erfolgten in enger Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Rosenheim sowie der Stadt Rosenheim. Unterstützt wurden die Maßnahmen von zahlreichen Kräften der Polizei unter der Einsatzleitung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Die Umverlegung verlief ohne besondere Vorkommnisse.
Insgesamt wurden 21 Bewohner positiv auf das Corona-Virus getestet. Weitere 37 Bewohner gehören zu mehreren Familienverbünden und werden deshalb in enger Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt in zwei andere Unterkünfte für die Dauer der häuslichen Quarantäne verlegt. Die Verlegung wurde erforderlich, weil wiederholt Infektionsfälle auftraten, obwohl für die Unterkunft bereits Quarantäne angeordnet war. Die Maßnahme ist angezeigt, um weitere Ansteckungen zu unterbinden und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Quarantäne für die betroffenen Kontaktpersonen in absehbarer Zeit beendet werden kann. Die jetzt verlegten Bewohner werden unverzüglich nach Aufhebung der Quarantäne wieder zurückverlegt.
Das Gesundheitsamt hat für die in den Unterkünften verbliebenen Bewohner vorsorglich eine Reihentestung angeordnet und die Quarantänemaßnahmen verlängert.
Die Versorgung aller unter Quarantäne stehenden Personen wird durch ein von der Regierung von Oberbayern organisiertes Catering sichergestellt. Ebenso ist die medizinische Betreuung gewährleistet. Die Einhaltung der Quarantäneanordnungen wird jeweils durch einen Sicherheitsdienst sichergestellt. Bei den Unterkünften, in die die betroffenen Bewohner verlegt wurden, handelt es sich um Unterkünfte, die ausschließlich für derartige Quarantänemaßnahmen vorgehalten werden.
In den beiden betroffenen Unterkünften waren vor der Abverlegung rund 170 Personen untergebracht.
Alle Entscheidungen zum weiteren Vorgehen werden in enger Abstimmung zwischen der Regierung von Oberbayern und den zuständigen Behörden von Stadt und Landkreis Rosenheim getroffen.
Unterstützt wurden die zuständigen Behörden in Form der Amtshilfe von Einsatzkräften der Polizei unter der Leitung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Zum Einsatz kamen auch Kräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei.
Die Umverlegungsmaßnahmen verliefen ohne besondere Vorkommnisse. Die betroffenen Bewohner verhielten sich kooperativ und ruhig.
der Kreisfreien Stadt Rosenheim und des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd