Ausbau der Zulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel
Nr. 064 vom 29.05.2020
Regierung von Oberbayern leitet Raumordnungsverfahren für den Brenner-Nordzulauf ein
Die DB Netz AG plant den Ausbau der nördlichen Zulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel. In einem ersten Schritt soll im Landkreis Rosenheim der Abschnitt zwischen der Gemeinde Tuntenhausen und der Gemeinde Kiefersfelden an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze durch zwei zusätzliche Neubaugleise ausgebaut werden. Im heute eingeleiteten Raumordnungsverfahren überprüft die Regierung von Oberbayern die grundsätzliche Raumverträglichkeit der fünf von der DB Netz AG vorgelegten Grobtrassen.
Der Brenner-Nordzulauf liegt auf der Achse München – Verona und ist Bestandteil der nördlichen Zulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel. Die Brennerachse ist Teil des transeuropäischen Skandinavien-Mittelmeer-Korridors mit großer strategischer Bedeutung für den Verkehr in Europa. Mit dem Ausbau des Brenner-Nordzulaufs will die DB Netz AG eine zukunfts-, leistungs- und konkurrenzfähige Schieneninfrastruktur schaffen. Zudem soll ein Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilität geleistet werden. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das Projekt verankert und als vordringlicher Bedarf eingestuft.
Im Raumordnungsverfahren wird festgestellt, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung maßgeblichen Aspekte wie beispielsweise Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft, Siedlungsstruktur, Wasser, Verkehr, Energieversorgung sowie die Wirtschaft auswirkt. Betroffene Kommunen, Behörden, Verbände, Organisationen sowie die Öffentlichkeit können hierzu bis zum 24. Juli 2020 Stellung nehmen. Die Verfahrensunterlagen liegen in den betroffenen Kommunen für einen Monat öffentlich zur Einsicht aus. Sie sind zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/landesentwicklung_verkehr/index.html in der Rubrik „Aktuelle Raumordnungsverfahren“ einsehbar.
Die Regierung von Oberbayern prüft unter Berücksichtigung der eingehenden Stellungnahmen, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt raumverträglich und mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Das Raumordnungsverfahren endet mit einer „landesplanerischen Beurteilung“. Erst nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens schließt sich die Feintrassierung der Strecken und die eigentliche Genehmigung im späteren Planfeststellungsverfahren an.