Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Nr. 071 vom 23.06.2020
Grünes Licht für den Ausbau der Bundesstraße 588
nördlich von Reischach
Die Regierung von Oberbayern hat den Plan für den Ausbau der B 588 nördlich von Reischach (Fuchsberg) genehmigt. Das Bauvorhaben, das sich am derzeitigen Bestand orientiert, beginnt an der nördlichen Ortsgrenze von Reischach und verläuft im gesamten Planungsbereich überwiegend auf der bereits bestehenden Trasse. An das Ende der Baustrecke schließt das geplante Straßenbauvorhaben an die im Juni 2008 fertiggestellte Maßnahme „B 588 Ausbau und Verlegung bei Mitterskirchen“ im Bezirk Niederbayern an. Die Länge der Baustrecke beträgt rund drei Kilometer.
Mit dem Vorhaben soll die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der B 588 als wichtige Bundesfernstraßenverbindung für den weiträumigen Verkehr erhöht werden. Die vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik der Bundesstraße zwischen Fuchshub und dem Bauende stellt sicher, dass die B 588 aufgrund ihres Ausbaustandards eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung mit guter Qualität und hoher Verkehrssicherheit gewährleistet. Durch die geplante „2+1 Verkehrsführung“ im Steigungsbereich Fuchsberg wird mit einem zusätzlichen Fahrstreifen die Gefahr beim Überholvorgang verringert und das Unfallrisiko gesenkt.
Die Regierung von Oberbayern hat Stellungnahmen von 22 Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Naturschutz- und waldfachliche Kompensationsmaßnahmen werden auf einer Fläche von insgesamt 2,2 Hektar durchgeführt.
Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d.h. er umfasst und ersetzt grundsätzlich alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzelgenehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das festgestellte Vorhaben. Das umfangreiche Verwaltungsverfahren wird so für den Antragsteller und die Beteiligten einfacher und transparenter.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung in der Gemeinde Reischach, der Gemeinde Erlbach und der Gemeinde Mitterskirchen für zwei Wochen zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem ab sofort unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/abgeschlossene_pv_beschluesse/planung_bau/index.html abrufbar. Der Planfeststellungsbeschluss wird nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, soweit keine Klagen erhoben wurden.