Bergrechtliche Genehmigung zur Herrichtung eines Bohrplatzes

Nr. 077 vom 14.07.2020

Erster Schritt zur Geothermie in Törring

Das Bergamt Südbayern der Regierung von Oberbayern hat die Herrichtung des Bohrplatzes „Törring" in der Gemeinde Taching am See im Landkreis Traunstein genehmigt. Dies ist der erste Schritt zum sog. „Abteufen“ von vier Explorationsbohrungen zur Gewinnung von Geothermie. Die Gesamtplanung mit je zwei Förder- und Reinjektionsbohrungen sieht bei entsprechender Fündigkeit die Errichtung eines hydrothermalen Geothermiekraftwerks vor. Damit soll Strom erzeugt und die Restwärme an ein kommunales Fernwärmenetz und gewerbliche Dritte abgegeben werden.

Die Geoenergie Bayern GmbH hatte im Oktober 2019 die bergrechtliche Zulassung des Hauptbetriebsplans für die Herrichtung des Bohrplatzes beantragt. Das Grundstück am Standort „Haus bei Tengling“ liegt am äußersten nördlichen Rand des Ortsteils Tengling der Gemeinde Taching am See. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden auch Alternativstandorte geprüft, die sich unter geologischen, geografischen, bohrtechnischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten als nicht geeignet erwiesen. Zudem ergab die Umweltverträglichkeitsvorprüfung, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge hat.

Die Details zur Durchführung der Bohrungen sowie die Förderung von Thermalwasser werden zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Genehmigungsverfahren vom Bergamt Südbayern überprüft. Das Baugenehmigungsverfahren für das Kraftwerk wird derzeit vom Landratsamt Traunstein durchgeführt.

Im Rahmen des Betriebsplanverfahrens wurden Behörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört, deren eingebrachte Vorschläge weitgehend übernommen wurden. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf den Trinkwasserschutz in Bezug auf die benachbarten Trinkwasserbrunnen der Achengruppe gelegt.

Der Genehmigungsbescheid zur Herrichtung des Bohrplatzes ist auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter „Betriebsplanverfahren ohne förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung“ unter folgendem Link online einsehbar:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/landesentwicklung_verkehr/index.html.