Planfeststellungsverfahren für den 2. Bauabschnitt eingeleitet

Nr. 078 vom 15.07.2020

Ausbau und Verlegung der Staatsstraße 2104
westlich Freilassing-Neusillersdorf

Die Regierung von Oberbayern hat auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Traunstein das Planfeststellungsverfahren für den 2. Bauabschnitt zum Ausbau und zur Verlegung westlich Freilassing-Neusillersdorf eingeleitet.Das Vorhaben umfasst den Ausbau westlich Freilassing-Neusillersdorf im Zuge der Verlegung der St 2104 Waging am See - Freilassing zwischen der Ortschaft Berg bis auf Höhe Maulfurth im Bereich der Gemeinde Saaldorf-Surheim im Landkreis Berchtesgadener Land.    

Die gesamte Baumaßnahme gliedert sich in zwei Bauabschnitte, wobei der erste Bauabschnitt bereits in den Jahren 2009 und 2010 ausgeführt wurde. Das vorliegende Bauvorhaben umfasst den Bauabschnitt 2 zur Verlegung der St 2104 im Bereich Neusillersdorf. Die vorhandene Streckencharakteristik der St 2104 weist im geplanten Ausbaubereich eine Fahrbahnbreite von nur 5,50 m, unstetige Richtungsänderungen mit sehr kleinen Radien und unübersichtliche Kuppen auf. Durch den geplanten Ausbau mit Verlegung wird der Straßenzug den geltenden straßenbautechnischen und verkehrlichen Erfordernissen angepasst.

Die Planunterlagen werden in den Gemeinden einen Monat öffentlich ausgelegt und können dort nach vorheriger Terminvereinbarung während der Dienststunden eingesehen werden. Nähere Einzelheiten zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planungen zu erheben, geben die Gemeinden ortsüblich bekannt. Die Planunterlagen sind zudem ab sofort unter: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/planung_bau/index.html abrufbar.

Hinweise zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens:
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Bundesfernstraße vorgeschrieben ist. Im Rahmen des Verfahrens werden verschiedene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört.

Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt und in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, einen Monat zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt.

Details zur Auslegung werden vorher in der Stadt Laufen, der Gemeinde Saaldorf-Surheim und der Gemeinde Übersee ortsüblich bekanntgemacht.

Betroffene können während der Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von einem Monat Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei den auslegenden Gemeinden oder bei der Regierung von Oberbayern erheben.