Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Nr. 080 vom 14.07.2020
Neue Masten und Seile für die 110 kV-Leitung Dachau – Maisach
Auf der bestehenden 110 kV-Leitung Dachau – Maisach werden insgesamt 42 Masten im Bereich der Gemeinden Bergkirchen und Maisach durch Neubauten ersetzt und mit neuen Leiterseilen ausgestattet (sog. Umbeseilung). Die Regierung von Oberbayern hat das Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 20. Februar 2020 genehmigt. Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen werden nun – nach zwischenzeitlicher Aussetzung des Verfahrens aufgrund der COVID-19-Pandemie – der Öffentlichkeit zur allgemeinen Einsichtnahme zugänglich gemacht.
Bei der Maßnahme werden die Masten mit den Nummern A 23 bis A 62 in den beiden Gemeinden standortgleich gegen Stahlvollwandmasten ausgetauscht. Dazu erhalten die beiden Stromkreise leistungsfähigere Leiterseile. Um eine bessere landwirtschaftliche Nutzung der betroffenen Ackerflächen zu ermöglichen, werden die Bodenabstandskurve sowie hierzu entsprechend die Masten erhöht. Die bisherige Leitungstrasse ändert sich nicht.
Die Bayernwerk Netz GmbH als Betreiberin der Leitung will durch die Maßnahme den prognostizierten Engpässen im regionalen Verteilernetz entgegenwirken, die sich insbesondere aus der verstärkten Einspeisung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen ergeben. Auf diese Weise soll eine sichere und leistungsfähige Stromversorgung gewährleistet werden.
Die Regierung von Oberbayern hat im Verfahren die Stellungnahmen von zahlreichen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie private Einwendungen geprüft und soweit möglich berücksichtigt.
Planfeststellungsbeschluss und festgestellte Planunterlagen werden nun der Öffentlichkeit für zwei Wochen zur Einsichtnahme zugänglich gemacht. Zum Schutz von Bürgern und Mitarbeitern wird gemäß § 3 Abs. 1 des Ende Mai in Kraft getretenen Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die verfahrensübliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet als rechtlich maßgebliche Form ersetzt.
Demnach werden der Beschluss sowie die festgestellten Planunterlagen vom 15. bis einschließlich 28. Juli 2020 auf den Internetseiten der Gemeinden Maisach und Bergkirchen zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Solange und soweit das aktuelle Infektionsgeschehen und die Anforderungen des Infektionsschutzes es zulassen, werden die Unterlagen – ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei der jeweiligen Gemeinde – auch in Papierform in den Rathäusern zur Einsicht ausgelegt. Nähere Details zur Auslegung und Veröffentlichung im Internet werden vorab durch die betroffenen Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht. Weiterhin sind Planfeststellungsbeschluss und planfestgestellte Unterlagen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben werden. Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf dieser Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig.