Wohnungspakt Bayern
Nr. 082 vom 22.07.2020
Staatliche Förderung für 9 neue Genossenschaftswohnungen in Olching
Die Genossenschaft WohnGUT Olching eG plant am „Großen Berg“ an der Münchner Straße in Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck, die Errichtung eines Neubaus mit 32 Genossenschaftswohnungen, davon neun gefördert. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 1.896.900 Euro bewilligt. Davon werden 209.500 Euro als Zuschüsse, der Rest als zinsgünstige Förderdarlehen ausbezahlt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 9,4 Millionen Euro.
Mit dem Projekt soll ein gemeinschaftliches und generationenübergreifendes Wohnen für Familien, Paare und Alleinstehende jeden Alters geschaffen werden. Die geförderten Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Im Jahr 2020 stehen der Regierung von Oberbayern rund 100 Millionen Euro für Soziale Wohnraumförderung aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm des Bayerischen Bauministeriums fördert vor allem Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen und Wohnungslose. Die Förderung hilft in erster Linie einkommensschwächeren Familien, eine angemessene Wohnung zu bekommen oder sich den Wunsch vom Eigenheim oder von einer Eigentumswohnung zu erfüllen. Mit den Fördermitteln aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden Investitionen angestoßen, von denen auch Impulse auf die mittelständische Bauwirtschaft ausgehen. Vorrang bei der Förderung haben Maßnahmen, die kein neues Bauland beanspruchen, sondern auf innerörtlichen Brachflächen errichtet werden und solche, die vorhandene Bausubstanz nutzen. Weitere Informationen zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.