Planfeststellungsverfahren eingeleitet
Nr. 091 vom 29.07.2020
Hochwasserfreilegung der Staatsstraße 2062
Auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Weilheim hat die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserfreilegung der Staatsstraße 2062 zwischen Murnau und Schwaiganger im Landkreis Garmisch-Partenkirchen eingeleitet. Um den Hochwasserschutz in diesem Abschnitt zu verbessern, soll die Staatsstraße angehoben werden. Darüber hinaus ist der Bau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße durch das Schaufelmoos geplant.
Das Bauvorhaben soll südöstlich von Murnau a. Staffelsee auf den Fluren des Marktes Murnau a. Staffelsee und der Gemeinde Ohlstadt realisiert werden. Für die Hochwasserfreilegung wird die Staatsstraße 2062 auf einer Länge von 720 Metern um bis zu 2,75 Meter angehoben. Die Durchleitung des Hochwasserabflusses durch den Straßendamm gewährleisten 20 neu zu bauende Rechteckdurchlässe. Weiterhin ist der Bau eines Geh- und Radweges vorgesehen, der entlang der Staatsstraße vom Murnauer Ortsteil Achrain bis nordwestlich der Zufahrt zur Deponie Schwaiganger verlaufen soll.
Die Planunterlagen werden im Markt Murnau a. Staffelsee und der Gemeinde Ohlstadt einen Monat öffentlich ausgelegt und können dort nach vorheriger Terminvereinbarung während der Dienstzeiten eingesehen werden. Nähere Einzelheiten zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planungen zu erheben, geben die Gemeinden ortsüblich bekannt.
Die Planunterlagen sind zudem in Kürze auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar. Für die Erhebung von Einwendungen gelten die von der auslegenden Gemeinde bekannt gemachten Bedingungen. Insbesondere ist zu beachten, dass Einwendungen aus rechtlichen Gründen bis auf Weiteres nicht per einfacher E-Mail eingereicht werden können.
Hinweise zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Bundesfernstraße vorgeschrieben ist. Im Rahmen des Verfahrens werden verschiedene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört.
Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt und in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, einen Monat zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt. Details zur Auslegung werden vorab in den betroffenen Gemeinden ortsüblich bekanntgemacht.
Betroffene können während der Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von einem Monat Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei den auslegenden Gemeinden oder bei der Regierung von Oberbayern erheben.