Anhaltend hohe Waldbrandgefahr
Nr. 093 vom 31.07.2020
Ausweitung der Luftbeobachtung in Oberbayern
Wegen anhaltend hoher Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern angeordnet, die Luftbeobachtung bis einschließlich Samstag, 1. August 2020 auf die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Landsberg a.Lech, Weilheim-Schongau, Erding, Ebersberg, Rosenheim, Mühldorf a.Inn, Traunstein, Altötting und Berchtesgadener Land auszuweiten. Weiterhin gültig bleibt zudem die gestrige Anordnung zur Luftbeobachtung für die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a.d.Ilm. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.Ilm, das für ganz Oberbayern zuständig ist. Die Beobachtungsflüge starten von den Stützpunkten Eichstätt, Pfaffenhofen, Oberpfaffenhofen, Erding und Mühldorf a.Inn und erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Gebieten. Sie finden einmal täglich jeweils nachmittags statt.
Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für weite Teile im nördlichen, westlichen und südöstlichen Oberbayern aktuell eine hohe Waldbrandgefahr aus (Stufe 4). Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.
Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum, folgende Warnhinweise zu beachten. Diese gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind. Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon sollen Sie
- kein Feuer oder offenes Licht anzünden oder betreiben,
- keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben,
- keine Bodendecken abbrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen,
- keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen und nicht rauchen.
Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst.de.