Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein
Nr. 102 vom 15.09.2020
Erneuerung der 110 kV-Leitung Maisach – Aichach
Die Regierung von Oberbayern leitet auf Antrag der Bayernwerk Netz GmbH das Planfest-stellungsverfahren für die Erneuerung der bestehenden 110-kV-Freileitung Maisach – Aichach im Bereich der Gemeinden Sulzemoos, Erdweg und Odelzhausen (Landkreis Dachau) ein. Das Vorhaben soll der Bewältigung der steigenden Menge regenerativ erzeugter Energien dienen.
Bei der Maßnahme sollen die Masten mit den Nummern A29 bis A56 standortgleich gegen Stahlvollwandmasten bzw. in einem Fall durch einen Stahlgittermast ausgetauscht werden. Die bestehenden drei Leiterseile sollen durch stärkere ersetzt und drei weitere Leiterseile aufgelegt werden. Um zudem die betroffenen Ackerflächen besser landwirtschaftlich nutzen zu können, sollen die neuen Masten höher sein. Der bestehende Trassenverlauf ändert sich nicht.
Die Planunterlagen sind ab 21.09.2020 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern (www.regierung.oberbayern.bayern.de) der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich. Zum Schutz von Bürgern und Mitarbeitern wird gemäß § 3 Abs. 1 des Ende Mai in Kraft getretenen Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die sonst übliche Auslegung in Papierform in den betroffenen Gemeinden durch die Veröffentlichung im Internet als rechtlich maßgebliche Form ersetzt. Unabhängig davon werden die Planunterlagen zusätzlich in den Gemeinden Erdweg, Odelzhausen und Sulzemoos vom 21.09.2020 bis einschließlich 20.10.2020 ausgelegt.
Hinweis zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens:
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle einer (erstmali-gen) Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.
Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von einem Monat Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei den auslegenden Gemeinden oder bei der Regierung von Oberbayern erheben.