Wohnraumförderung für Schechen
Nr. 117 vom 27.10.2020
Staatliche Fördergelder für 9 neue Mietwohnungen
Die GRWS Wohnungsbau- und Sanierungsgesellschaft der Stadt Rosenheim mbH will in der Alten Gärtnerei 6 - 8 in Schechen, Landkreis Rosenheim, zwei Neubauten mit je 9 Mietwohnungen errichten. Davon werden 9 Wohnungen im Rahmen der Mietwohnraumförderung unterstützt. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro bewilligt. Davon werden 203.500 Euro als Zuschüsse, der Rest als zinsgünstige Förderdarlehen ausbezahlt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 4,8 Millionen Euro.
Auf dem Grundstück werden zwei Gebäude errichtet, die über eine Tiefgarage verbunden sind. Über der Tiefgarage ist der gemeinsame Freibereich angelegt. Die geförderten Wohnungen befinden sich in einem der beiden Gebäude, in dem anderen baugleichen Haus werden freifinanzierte Wohnungen vorgesehen. Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte errichtet werden. In den 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen finden Alleinstehende oder Familien unterschiedlicher Größe und Altersstruktur neuen Wohnraum. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und im Erdgeschoss barrierefrei erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. In beiden Häusern ist ein Aufzug jederzeit nachrüstbar.
Im Jahr 2020 stehen der Regierung von Oberbayern rund 100 Millionen Euro für Soziale Wohnraumförderung aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm des Bayerischen Bauministeriums fördert vor allem Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen und Wohnungslose. Die Förderung hilft in erster Linie einkommensschwächeren Familien, eine angemessene Wohnung zu bekommen oder sich den Wunsch vom Eigenheim oder von einer Eigentumswohnung zu erfüllen. Mit den Fördermitteln aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm werden Investitionen angestoßen, von denen auch Impulse auf die mittelständische Bauwirtschaft ausgehen. Vorrang bei der Förderung haben Maßnahmen, die kein neues Bauland beanspruchen, sondern auf innerörtlichen Brachflächen errichtet werden und solche, die vorhandene Bausubstanz nutzen. Weitere Informationen zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.