Neue Stiftung in Berg
Nr. 123 vom 28.10.2020
Von Kahlden-Gmell-Stiftung staatlich anerkannt
Die Regierung von Oberbayern hat die von Kahlden-Gmell-Stiftung mit Sitz in Berg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie die Förderung und Unterstützung von Menschen, die körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen haben, die sie an einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft hindern.
Errichtet hat die Stiftung Herr Werner von Kahlden-Gmell. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Herr Werner von Kahlden-Gmell unter der Telefonnummer 08171 / 81896-0 oder per E-Mail unter gmell@gwm-muenchen.de.
Allein im Jahr 2019 hat die Regierung von Oberbayern 37 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1.780 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2019 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 4.273 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Für die Zweckverwirklichung sollen einer Stiftung in der Regel jährliche Erträge in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen im Internet unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37199/40433/leistung/leistung_12193/index.html. Dort findet sich auch der aktuelle Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.