Kommunales Wohnraumförderprogramm
Nr. 134 vom 08.12.2020
Staatliche Fördergelder für Mietwohnungen in Buchbach
Die Marktgemeinde Buchbach, Landkreis Mühldorf a.Inn, errichtet am Marktplatz 7 einen Ersatzneubau mit sieben Mietwohnungen. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 1.636.600 Euro bewilligt. Davon werden 545.500 Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 1.091.100 Euro als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 1.862.554 Euro.
Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Die Wohnungen im Erdgeschoss sind barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder für Senioren. Nach Abbruch des Vorgängergebäudes kann die Baulücke an einer städtebaulich sensiblen Stelle wieder geschlossen werden. Der Ersatzneubau bildet im historischen Ortskern von Buchbach den westlichen Abschluss des Marktplatzes und liegt in unmittelbarer Nähe zur Pfarrkirche St. Jakobus.
Im Jahr 2020 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 90 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.