Fördergelder für den Neubau von 79 Mietwohnungen in Feldkirchen
Nr. 137 vom 29.12.2020
Fast 28 Millionen Euro für Mietwohnungen in Feldkirchen
Die Gemeinde Feldkirchen im Landkreis München errichtet an der Raiffeisenstraße einen Neubau mit 79 Mietwohnungen. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von fast 28 Millionen Euro – exakt sind es 27.939.400 Euro – bewilligt. Davon werden rund 12,6 Millionen Euro als Zuschüsse ausbezahlt und knapp 15,4 Millionen Euro als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich inklusive Grundstück auf etwa 47,9 Millionen Euro.
Mit dem Projekt sollen Mietwohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Der Wohnungs-Mix richtet sich an eine breite Zielgruppe: So reicht das Wohnungsangebot vom Single-Appartement bis hin zur großen Familenwohnung mit fünf Zimmern. Sämtliche Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und über Aufzüge mit allen Geschossen bis hin zur Tiefgarage verbunden. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Ergänzend entstehen vier vollständig rollstuhlgerechte Wohnungen.
Als Besonderheit baut die Gemeinde Feldkirchen zwei Seniorenwohngemeinschaften mit jeweils zehn Appartements. Hinzu kommt mit dem so genannten „Clusterwohnen“ eine weitere Wohngemeinschaft. Diese Wohnform richtet sich an Mieter, die sich für kleinere, private Appartements mit einem großzügigen, gemeinschaftlich genutzten Wohnbereich entscheiden. Ein Bürgercafé rundet die Wohnanlage ab und dient als Treffpunkt der Bewohner untereinander, steht aber ebenso allen anderen Feldkirchener Bürgern offen. Außerhalb der staatlichen Förderung errichtet die Gemeinde Feldkirchen zudem eine Mittagsbetreuung für Schüler der gegenüberliegenden Grundschule.
Der Neubau ist Ergebnis eines Architekturwettbewerbs aus dem Jahr 2017, in dem ein städtebauliches Konzept für eine Wohnbebauung als Nachnutzung der brachliegenden Gewerbefläche „Raiffeisengelände“ gesucht worden war. Der aus 19 Arbeiten ausgewählte und prämierte Entwurf platziert drei geometrisch frei geformte Häuser um eine attraktive begrünte Mitte.
Im Jahr 2020 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt knapp 202 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.