Kommunales Wohnraumförderprogramm
Nr. 001 vom 13.01.2021
Staatliche Fördergelder für Mietwohnungen in Taufkirchen
Die Gemeinde Taufkirchen im Landkreis München plant am Riegerweg einen Neubau mit 44 Mietwohnungen zu errichten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 12.974.700 Euro bewilligt. Davon werden 5.566.500 Euro als Zuschuss ausbezahlt und 7.408.200 Euro als zinsgünstiges Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 18.555.000 Euro.
Mit dem Projekt sollen Mietwohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Der Wohnungs-Mix richtet sich an eine breite Zielgruppe: So reicht das Wohnungsangebot vom Single-Appartement bis zur großen Familienwohnung mit fünf Zimmern. Sämtliche Wohnungen sind barrierefrei gestaltet und über Aufzüge mit allen Geschossen bis zur Tiefgarage verbunden. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Im Jahr 2020 standen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 202 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.