Neue Stiftung in Rosenheim
Nr. 018 vom 01.04.2021
Rosenheim: Josef-Gartner-Stiftung staatlich anerkannt
Die Regierung von Oberbayern hat die Josef-Gartner-Stiftung mit Sitz in Rosenheim als rechtsfähige örtliche Stiftung des öffentlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung von sozialen Belangen, Natur-, Tier-, Umweltschutz und Kultur, Bildung und christlichen Kirchen in Rosenheim.
Errichtet hat die Stiftung die Stadt Rosenheim als Alleinerbin des Nachlasses von Herrn Josef Gartner. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt die Stiftungsverwaltung der Stadt Rosenheim unter Telefon 08031 / 365-1252.
Allein im Jahr 2020 hat die Regierung von Oberbayern 52 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1.820 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2019 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 4.273 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Für die Zweckverwirklichung sollen einer Stiftung in der Regel jährliche Erträge in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern. Dort findet sich auch der aktuelle Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.