Planfeststellungsbeschluss: Weiterbau zum neuen U-Bahnhof Pasing
Nr. 022 vom 26.04.2021
Grünes Licht für letzten Teilabschnitt der U5-Verlängerung
Die Regierung von Oberbayern hat heute den letzten Teilabschnitt der U5-Verlängerung nach Pasing zwischen den künftigen U-Bahnhöfen Am Knie und Pasing genehmigt. Damit erhält die Landeshauptstadt München Baurecht für die gesamte U-Bahn-Strecke vom Laimer Platz bis nach Pasing. Die Neubautrasse des letzten Abschnitts verläuft unter der Josef-Felder-Straße bis zum neuen U-Bahnhof Pasing, der in rund 20 Metern Tiefe zwischen dem Empfangsgebäude des Pasinger Bahnhofs und den Gleisen des S-Bahnhofs Pasing entsteht.
Ziel der Landeshauptstadt München ist die Weiterführung der U5 von der bisherigen Endhaltestelle Laimer Platz zum Bahnhof Pasing, einem der bedeutsamsten innerstädtischen Verkehrsknotenpunkte Münchens. Bereits im November 2019 und im Juli 2020 hatte die Regierung von Oberbayern die ersten beiden von insgesamt drei Teilabschnitten für die U5-Verlängerung genehmigt. Nunmehr folgt mit Planfeststellungsbeschluss vom heutigen Tag das abschließende Teilstück vom U-Bahnhof Am Knie bis zum U-Bahnhof Pasing.
Der letzte Bauabschnitt soll nordwestlich der Einmündung der Josef-Felder-Straße in die Landsberger Straße beginnen und in zwei eingleisigen Streckentunneln zum neuen U-Bahnhof Pasing nördlich des Pasinger Bahnhofsplatzes führen. Geplant ist im neuen U-Bahnhof unter anderem ein 120 Meter langer Mittelbahnsteig, der über Fahr- und Festtreppen sowie einen Aufzug die U-Bahn-Anlage mit dem unterirdischen Zugangsbauwerk des Pasinger Bahnhofs verbindet. Das westliche Ende des Bauvorhabens bilden zwei weitere eingleisige Streckentunnel, die den Pasing-Nymphenburger Kanal und die Würm unterqueren und unmittelbar westlich der Pippinger Straße enden.
Die Streckentunnel für die beiden U-Bahn-Gleise werden in bergmännischer Bauweise mit sogenannten Tunnelvortriebsmaschinen erstellt. Beim Bau des U-Bahnhofs selbst werden in einem ersten Schritt alle Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere die der Deutschen Bahn AG, aus dem Bereich des Bauwerks verlegt oder gesichert. Im zweiten und dritten Schritt werden die Südseite und die Nordseite des Bauwerks erstellt. Während dieser beiden jeweils etwa 18 Monate andauernden Bauabschnitte ist jeweils eine provisorische einspurige Führung des Straßenverkehrs in der Josef-Felder-Straße vorgesehen. Aus- und Einfahrt zur Tiefgarage der Pasing Arcaden bleiben während der Bauphasen gewährleistet.
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hat die Regierung von Oberbayern verschiedene Behörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört und den Plan öffentlich ausgelegt. Die einzelnen Belange wurden sorgfältig geprüft und abgewogen.
Der Planfeststellungsbeschluss ist mit zahlreichen Nebenbestimmungen unter anderem zu Bauausführung, Immissions-, Natur- und Landschaftsschutz versehen. Rechte und Belange betroffener Anwohner werden durch besondere Auflagen und gesetzliche Regeln in vollem Umfang gewahrt. Der Beschluss wird mit den festgestellten Planunterlagen in der Landeshauptstadt München nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht ausgelegt. Er ist zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.