Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein
Nr. 023 vom 30.04.2021
Erneuerung von 110-kV-Leitungen zwischen Honsolgen und Landsberg am Lech
Die Regierung von Oberbayern leitet auf Antrag der LEW Verteilnetz GmbH das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der bestehenden 110-kV-Freileitung zwischen Honsolgen (Stadtteil von Buchloe) und Landsberg am Lech sowie die Erneuerung der 110-kV-Doppelleitung Landsberg-Schongau im südwestlichen Bereich von Landsberg am Lech ein. Das Vorhaben soll unter anderem der Bewältigung der steigenden Menge regenerativ erzeugter Energien dienen. In diesem bezirksübergreifenden Verfahren ist die Regierung von Oberbayern die zuständige Planfeststellungsbehörde.
Die zwei bestehenden Hochspannungsleitungen aus den Jahren 1941/1959 sind veraltet und werden erneuert. Bei der Maßnahme sollen 34 Masten zurückgebaut sowie 25 Masten standortnah neuerrichtet werden. Westlich der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech, wo die beiden Hochspannungsleitungen derzeit ähnlich verlaufen, ist der Umbau auf nur mehr eine Leitung geplant. In diesem Bereich wird eine der beiden bestehenden Trassen abgebaut. Die andere Trasse wird auf diesem Teilstück von einer Doppelleitung zu einer Vierfachleitung umgebaut. Die Leiterseile werden im betroffenen Abschnitt ebenfalls erneuert.
Zum Schutz von Bürgern und Mitarbeitern wird gemäß § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die sonst übliche Auslegung der Planunterlagen in Papierform in den betroffenen Gemeinden durch die Veröffentlichung im Internet als rechtlich maßgeblicher Form ersetzt. Die Planunterlagen sind auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich. Unabhängig davon werden die Planunterlagen zusätzlich in der Stadt Buchloe, der Marktgemeinde Waal und der Großen Kreisstadt Landsberg am Lech ausgelegt. Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachung in den betroffenen Gemeinden mitgeteilt.
Hinweis zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens:
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das im Falle einer (erstmaligen) Errichtung oder Änderung einer bestehenden Hochspannungsfreileitung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Vorhaben berührten öffentlichen, kommunalen und privaten Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt.
Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von zwei Wochen Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei den auslegenden Gemeinden oder bei der Regierung von Oberbayern erheben.