Regierung von Oberbayern leitet Planfeststellungsverfahren ein

Nr. 025 vom 12.05.2021

Neubau einer Ortsumfahrung für Nassenfels

Die Regierung von Oberbayern leitet auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Nassenfels (Landkreis Eichstätt) im Zuge der Staatsstraße 2035 (Neuburg a.d. Donau – B 13/Eichstätt) ein. Die Staatsstraße soll im Westen um die Marktgemeinde Nassenfels herumgeführt werden, um die Sicherheit dieses Straßenabschnittes zu verbessern und die Ortsdurchfahrt des Marktes vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Die Ortsumfahrung ist als einbahnige, zweistreifige Straße mit höhengleichen Anschlüssen und einer Länge von 1,93 km geplant.

Das nachgeordnete Straßennetz soll im Süden (Neuburger Straße/Kreisstraße EI 5) und im Norden (Eichstätter Straße/bisherige St 2035) jeweils mit plangleichen Kreisverkehren angebunden werden. Der vorhandene Geh- und Radweg von Nassenfels nach Zell a. d. Speck soll den neuen Gegebenheiten angepasst und am südlichen Kreisverkehr über die St 2035 geführt werden. Der vorhandene Geh- und Radweg von Nassenfels nach Möckenlohe soll mit einer Überführung über die St 2035 am nördlichen Kreisverkehr die Kapelle „Maria am Lärchenbaum“ erschließen und an den bestehenden Feld- und Waldweg angebunden werden.
                                                             
Die Planunterlagen werden in der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels vom 17.05. bis 21.06.2021 öffentlich ausgelegt und können dort nach vorheriger Terminvereinbarung während der Dienstzeiten eingesehen werden. Nähere Einzelheiten zur Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planungen zu erheben, geben die Gemeinden ortsüblich bekannt.

Die Planunterlagen sind zudem ab dem 17.05.2021 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar. Für die Erhebung von Einwendungen gelten die von der auslegenden Gemeinde bekannt gemachten Bedingungen. Insbesondere ist zu beachten, dass Einwendungen aus rechtlichen Gründen bis auf Weiteres nicht per einfacher E-Mail eingereicht werden können.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird dringend empfohlen, die Unterlagen online einzusehen. Wer vor Ort Einsicht in die Papierunterlagen nehmen möchte, sollte vorab in jedem Fall die entsprechende Gemeindeverwaltung telefonisch kontaktieren und sich über die zu beachtenden Regeln zum Gesundheitsschutz informieren.

Hinweise zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Bundesfernstraße vorgeschrieben ist. Im Rahmen des Verfahrens werden verschiedene Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört.

Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt und in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, einen Monat zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt. Details zur Auslegung werden vorab in den betroffenen Gemeinden ortsüblich bekanntgemacht.

Betroffene können während der Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von einem Monat Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei den auslegenden Gemeinden oder bei der Regierung von Oberbayern erheben.